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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote - auch zukünftige - erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners
unter Hinweis auf seine Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen wird hierdurch widersprochen.
Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang
bei uns ausdrücklich widersprechen. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns
nur dann, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner
als angenommen, spätestens mit Lieferung.
Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen.

§ 2 Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme.
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, die auf
unseren Internetseiten, in Prospekten, Katalogen und Rundschreiben, Newslettern,
Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, sind nur annähernd und nicht verbindlich,
soweit sie durch uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
An Entwürfen, Mustern, Modellen, Softwaren sowie Schnittstellendefinitionen und dergleichen
behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Auch dürfen sie, selbst wenn keine gewerblichen Schutzrechte bestehen,
weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden.
Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.
Mündliche Absprachen mit unseren Vertriebsbeauftragten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Vertragsabschluss im Internet
Soweit Sie beim Besuch unseres Internt-Shops Waren bestellen, möchten wir
Sie auf folgendes hinweisen: Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer
befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Beschreibungen im
Rahmen unseres Internetangebots. Die Präsentation unserer Waren stellt kein bindendes
Angebot unsererseits dar. Erst die Bestellung unserer Ware durch Sie ist ein bindendes
Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie
eine Auftragsbestätigung per e-Mail. Damit kommt der Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden
Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Löschfunktion oder der Eingabe
anderer Mengen vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
Sollte die von Ihnen bestellte Ware nicht verfügbar sein, behalten wir uns vor,
die Leistung nicht zu erbringen.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die am Tag der Lieferung angegebenen Preise in unseren jeweils gültigen Preislisten.
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Lager. Der Versand geschieht auf Rechung und Gefahr des
Käufers. Die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung werden getrennt berechnet. DIe von uns angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt., zzgl. Versand und Verpackung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen außerhalb Deutschlands können nur nach Absprache erfolgen. Der Kaufpreis wird durch Annahme durch uns fällig. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind von dem geschuldeten Betrag Zinsen in
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz fällig.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt lediglich erfüllungshalber.
Die Kosten der Diskont- und Wechselspesen trägt der Käufer. Wir behalten uns vor, den Käufer nur
gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu beliefern.
Werden uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die auf fehlende Kreditwürdigkeit
des Vertragspartners hinweisen, so sind wir berechtigt, die Durchführung des Auftrages oder die
Lieferung der Ware von Vorauszahlung oder von der Stellung ausreichender Sicherheiten abhängig
zu machen. Die Zahlungen bzw. die Sicherheit sind in einer von uns zu setzenden, angemessenen
Frist zu erbringen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Zahlung oder die Sicherheit
nicht erbracht wird. Gleiches gilt, wenn eine wesentliche Änderung der bei Vertragsabschluss
bestehenden Verhältnisse des Käufers eintritt.

§ 5 Lieferung
Liefertermine sind, soweit dies nicht anders vereinbart wurde, keine Fixtermine.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich
auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern und/oder Vorlieferanten eintreten.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der
Liefer- oder Leistungsverpflichtung frei.
Werden Auswahlsendungen übersandt, dann gilt die gesamte zugesandte Ware als käuflich
(fest) vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen einer Frist von 4 Wochen die Ware zurückerhalten.

§ 6 Versand und Gefahrenübergang
Wird die Ware versendet, so wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet.
Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.
Die Gefahr geht mit Absendung ab Lager auf den Käufer über, auch dann,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird. Werden Auswahlsendungen übersandt,
so geht die Gefahr des Transportweges einschließlich des unverschuldeten
Untergangs mit der nachweislichen Übergabe der Auswahlsendungen
an die Beförderungsanstalt auf den Empfänger über.
Auf schriftlichen Wunsch wird die zu liefernde Ware auf Kosten des Käufers versichert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der Firma KRAMER: BRILLEN & HÖRGERÄTE bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung sämtlicher dem
Verkäufer in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders
bezeichnete Forderungen gezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers. Auf Verlangen werden
die Sicherheiten insoweit freigegeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen
insgesamt um mehr als 20 % übersteigen.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, nicht in unserem
Eigentum stehenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Käufer insoweit das Alleineigentum an der neuen Sache,
sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen
oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache an dieser neuen Sache Miteigentum
einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Forderungen aus laufenden Rechnungen) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich,
die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer,
Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und instand zu halten.
Er darf unser Eigentum weder vermieten noch verleihen oder verschenken,
noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur geben.
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der von uns gelieferten Waren oder Maschinen ist vor
endgültiger Bezahlung des Kaufpreises nicht gestattet. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder
sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen
und uns alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Eigentum und zu einer
Wiederbeschaffung aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von einem Dritten eingezogen werden können,
hierzu gehören insbesondere die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen.
In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das
Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
An allen von uns reparierten Gegenständen haben wir für unsere Forderungen
aus dem Vertrag ein Pfandrecht an diesen Gegenständen.

§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate. Die Rechte aus §§ 478,
479 BGB bleiben unberührt. Ansprüche aufgrund von offensichtlichen Mängeln der
Waren sind innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang geltend zu machen.
Nicht offensichtliche Mängel sind, nachdem der Käufer hiervon Kenntnis erlangt hat,
ebenfalls unverzüglich zu rügen. Mängel berechtigen zur Nachbesserung.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Käufer nach einer angemessenen
Fristsetzung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Käufer kann jedoch nur vom Vertrag zurücktreten, soweit uns eine
erhebliche Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Gewährleistungsansprüche beziehen sich nur auf einzelne Teile eines Gerätes,
d.h. wenn ein Defekt durch Austausch einzelner Teile beseitigt werden kann,
besteht kein Anspruch auf Ersatz des gesamten Gerätes. Geräte und alle Teile,
die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen,
werden nach unserem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz instand gesetzt.
Die aufgrund des Wechsels oder der Reparatur defekter Teile anfallende Arbeitszeit
und entstandenen Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern der Defekt nicht
innerhalb der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist auftritt und angezeigt wird.
Diese Kosten sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von uns zu tragen.
Bei Anerkennung des Gewährleistungsanspruches erfolgt die Rücksendung frei.
Unser Lieferdatum gilt als Beginn der Gewährleistungsfrist.
Von jeglicher Gewährleistung sind ausgeschlossen:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden
verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß
bei Überanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, Mängel durch Verschmutzung,
sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt bei Reparaturversuchen, gleich welcher Art,
durch Käufer, Auftraggeber oder Drittpersonen, es sei denn, der Kunde kann unsere substantiierte
Behauptung, dass der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegen.
Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Gegenstand von fremder Stelle oder
durch An- oder Ausbau von Teilen von fremder Herkunft verändert wird oder wurde.

§ 9 Haftung
Bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen sowie im Falle der schuldhaften
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer für alle darauf
zurückzuführenden Schäden uneingeschränkt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und
Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Auch dabei ist unsere Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf
Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist, ist - ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für unerlaubte Handlungen gem. §§ 823, 831 BGB;
eine etwaige uneingeschränkte Haftung nach den Vorschriften des deutschen
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 10 Warenrücknahme/Kostenvoranschläge
Wird die Ware auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen,
so trägt der Vertragspartner jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Lager.
Jede Rücksendung der Ware ist uns, unter Vorbehalt unserer Entscheidung über die Rücknahme,
vorher anzuzeigen. Die Annahme bedeutet noch keine Anerkennung einer
Rücknahmeverpflichtung. Alle Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers.
Rücksendungen haben in der Originalverpackung zu erfolgen. Erfolgt eine Warenrücknahme,
die außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtung liegt, sind wir berechtigt,
30% Handling-Gebühr für Überprüfungs-, Neuauszeichnungs- und Wiedereinlagerungskosten
vom Gutschriftsbetrag abzusetzen. Von der Rücknahme sind stets ausgeschlossen: Waren,
die auf Bestellung, abweichend von der normalen Ausführung, angefertigt oder später
geändert worden sind, oder solche, die nicht mehr fabrikneu sind.
Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reparatur führen, werden mit einer
Bearbeitungsgebühr berechnet.

§ 11 Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des CISG ("UN-Kaufrecht") ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag oder dem Reparaturvertrag
ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma in 56412 Montabaur.
Gerichtsstand: Sofern der Käufer die Kaufmannseigenschaft besitzt ist Gerichtsstand für
sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Montabaur.
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden
personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten und verarbeiten zu lassen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der getroffenen weiteren Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen
nicht berührt.

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